Legal Updates 2026

 

FINANZKONTEN IN STEUERSACHEN/ Global Exchange & Tax Purposes

 

Hat das Deutsche Finanzamt einen Globalen Zugriff auf ausländische

Bankkonten?

 

Nach dem Inkrafttreten des AIA dürfen Deutsche Finanzämter und Steuerbehörden Bankkonten

und Wertschriftendepots von Steuerpflichtigen austauschen.

Also, wenn Du in Deutschland wohnhaft bist, aber ein ausländisches Konto besitzt, darf das

Finanzamt mit den teilnehmenden Ländern,  es sind bis zu 119 Länder betroffen, Daten über Dich einholen und austauschen.

 

Was bedeutet das für Dich? Solltest Du Einnahmen aus dem Ausland mitteilen oder profitierts Du

von dem Doppelbesteuerungsabkommen?

Solltest Du das nicht mitgeteilt haben, zum Beispiel Du lebst dauerhaft in Deutschland, besitzt aber Konten in

der Türkei, so können Steuerbehörden automatisch mit Partnerstaaten Daten abgleichen. Folgende Eckpunkte sind betroffen:

 

-Name jeder meldepflichtigen Person + Anschrift

-Steueridentifikationsnummer jeder meldepflichtigen Person

-Geburtsdatum und Geburtsort

-Kontonummer

-Jahressalden des Finanzkonto

-Kontoguthaben, Gutschriften, Kapitalerträge aus Zinsen ect.

-Veräußerungserlöse

-Einlösungserlöse

Ziel ist Steuertransparenz.

 

Welche Partnerstaaten sind betroffen: Luxemburg. Monaco, Neuseeland, Türkei, Niederlande, u.a.

Türkei nimmt seit 1.6.2021 an dem Verfahren AIA teil. AIA meldet Einnahmen aus der Türkei an deutsche Finanzämter. 

Die Schweiz hält sich auch an die von den OECD aufgestellten Standard und ist verpflichtet auf Anfrage Informationen über Konten von ausländischen Steuerpflichtigen an die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder zu übermitteln. Nicht betroffen sind ausschließlich Personen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind. Das Bankkundengeheimnis besteht im Inland,  gilt nicht mehr für ausländische Steuerbehörden.

 

Im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) findest Du die Liste der Partnerstaaten.

(Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information in Tax Matters, 2017)

 

Bei Fragen Kontakt: Law & Consultancy Firm, Cigdem Aba-Yildirim, Hauser Gasse 20, 35578 Wetzlar

+491784 919190, auch Bilingual  in Deutsch/Türkisch/ Englisch

Das Finanzamt hat Dein  ausländisches Konto in einem fremden Partnerstaat abgefragt oder von diesen automatisch Daten übermittelt bekommen?

Dann gehet es nicht mehr um Schach oder Schicklichkeit, sondern um Sachlichkeit. Denn Reiten heißt nicht Fußball, wenn Kapitalerträge bei ausländischen Banken deponiert und dem Finanzamt verschwiegen werden, kann das Konsequenzen haben. Also, bevor Du ein Eigentor schießt gilt :

§ 370 Abgabenordnung, Tatbestand der Steuerhinterziehung, unter Umständen drohen Geldstrafe, im schlimmsten Falle sogar Freiheitsstrafe, das liegt bei Steuerhinterziehung von erheblichem Ausmaß vor, also in der Regel bei Steuerhinterziehung von mindestens 50.000 € und darüber. Bei Unklarheiten werden Deine Einnahmen unter Umständen geschätzt, was zu einer höheren Steuerrückzahlung  führen kann.

Daher solltest Du Rechtsberatung einholen, möglicherweise kannst Du die Risiken eindämmen und sogar Straffreiheit erlangen, § 371 AO.

Du möchtest kein Risiko eingehen und hast Fragen, dann ruf an: 06441/ 9529901

Du kannst unter Umständen ein Strafverfahren umgehen. 

 

Schlagwörter: International Tax Compliance/ Tax Ruling

Steuerdomizil

Abgabenordnung

Steuerhinterziehung

Automatischer Informationsaustausch zwischen Türkei, Deutschland u.a.

 

Beitrag von:

Rechtsanwältin Cigdem Aba-Yildirim, 24.3.2026